Als Steuerberaterin bin ich an die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) gebunden. Die Gebühr orientiert sich an der Mittelgebühr und die Art, den Umfang und die Schwierigkeit des Auftrages.
Einfache Steuer-Erklärungen verursachen geringere Gebühren, komplexere Arbeiten höhere Gebühren.
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
angesetzt werden. Dadurch kommt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die
Steuerersparnis wieder zugute.